AGB

1. Allgemein
(a) In diesen Bedingungen bedeutet "das Unternehmen" HiTec Systems Limited(b) Alle Angebote werden unter diesen Verkaufs-Bedingungen eingereicht und alle Aufträge werden unter diesen Verkaufs-Bedingungen angenommen(c) Die Auftragserteilung bedeutet die Annahme der Bedingungen des Unternehmens, falls es Abweichungen zu Bedingungen gibt, die in einer Bestellung oder in anderer Korrespondenz des Käufers enthalten sind.
 
2. Preise
(a) Es ist eine ausdrückliche Bedingung, dass die in einem Kostenvoranschlag enthaltenen Preise für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab dem Ausstellungsdatum des Kostenvoranschlags gültig sind.
(b) Alle angegebenen Preise verstehen sich netto ab Werk ohne Mehrwertsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
(c) Die Kosten für Verpackung, Transport und Transportversicherung sind eine vom Käufer zu zahlende Zusatzgebühr. Bei Exportaufträgen umfasst dies Bearbeitungs- und Landegebühren, örtliche Steuern und alle anderen eventuell anfallenden Gebühren.

3. Auftragsannahme
(a) Die Abgabe eines Angebots verpflichtet das Unternehmen nicht zur Annahme eines daraus resultierenden Auftrags.
(b) Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn das Unternehmen die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt.

4. Zahlungsbedingungen
(a) Die Zahlung der Waren hat innerhalb von dreißig Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung oder wie im Angebot angegeben zu erfolgen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auf jede überfällige Zahlung Zinsen zu erheben, wobei diese Zinsen auf Tagesbasis zu einem Zinssatz von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz der Bank of England berechnet werden.
(b) Sollte die Zahlung mehr als 90 Tage überfällig sein, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Dienste eines Inkassobüros oder anderer gesetzlicher Vertreter in Anspruch zu nehmen, um überfällige Zahlungen zu erhalten. Die Kosten für alle derartigen Dienstleistungen, Gebühren und damit verbundenen Ausgaben liegen in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
(c) Das Eigentum oder der Titel der gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Kaufpreis zuzüglich aller Zinsen oder Inkassokosten (wie in 4(a) & 4(b) oben angegeben) vollständig bezahlt ist. Solange muss der Käufer allen Vertretern oder Bediensteten des Unternehmens erlauben, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die Waren jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Käufer muss alle gekauften Waren getrennt und klar identifizierbar halten (indem er keine Etiketten oder Identifikationsnummern usw. entfernt), bis der Kaufpreis zuzüglich Zinsen oder Inkassokosten (wie unter Ziffer 4(a) & 4(b) oben angegeben) in voller Höhe bezahlt ist.
(d) Sofern nicht anderweitig schriftlich festgelegt, sind die Zahlungsbedingungen für alle Exportaufträge zu fünfzig Prozent bei Auftragserteilung zahlbar, der Restbetrag ist entweder durch direkte elektronische Überweisung von Geldern oder durch ein unwiderrufliches Akkreditiv zugunsten des Unternehmens, das von einer britischen Clearingbank bestätigt wird, zahlbar bei Sicht gegen Vorlage von Dokumenten, die den Versand belegen. Der Wechsel ist auf eine genehmigte britische Clearingbank zu ziehen.

5. Lieferung
(a) Jedes von der Firma angegebene Lieferdatum ist nur als unsere beste Schätzung zu betrachten und ist nicht Teil eines Vertrages. Die Firma haftet in keiner Weise für Ausfälle oder Verzögerungen beim Versand oder bei der Lieferung und auch nicht für daraus entstehende Verluste oder Schäden.

6. Haftung für Verlust, Beschädigung und alle Risiken
(a) Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, geht das Risiko ab dem Datum der Versendung der Waren durch das Unternehmen oder seine Vertreter oder der Abholung der Waren durch den Spediteur auf den Käufer über.

7. Beschädigung oder Verlust
(a) Wenn das Unternehmen die Waren liefert, muss jeder Anspruch in Bezug auf Fehlmengen oder Schäden innerhalb von sieben Tagen nach dem Lieferdatum schriftlich beim Unternehmen eingereicht werden, andernfalls kann kein Anspruch geltend gemacht werden.
(b) Der Höchstbetrag eines Anspruchs ist auf den Gesamtbestellwert begrenzt. Wenn das Unternehmen einem Anspruch zustimmt, hat es die Möglichkeit, die Waren teilweise oder ganz zu ersetzen oder eine Entschädigung zu zahlen. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Folgeschäden jeglicher Art.

8. Spezifikation
(a) Informationen und Anweisungen bezüglich der Installation, des Einbaus und des Anschlusses unserer Produkte werden in gutem Glauben auf der Grundlage früherer Prüfungen und Installationen ähnlicher Anwendungen gegeben, für die die Produkte entworfen wurden und als zuverlässig gelten, aber das Unternehmen übernimmt keine Haftung für das Nichterreichen gleichwertiger Ergebnisse bei einer Installation aufgrund von Unterschieden in einigen Parametern außerhalb unserer Kontrolle.
(b) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Spezifikationen (einschließlich Kapazitäten und Abmessungen) und das Design der Waren zu ändern und Waren zu liefern, die in der Leistung einer Bestellung so unterschiedlich sind.

9. Garantie
(a) Das Unternehmen wird in Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Verkauf von Gütern (Sale of Goods Act) für einen Zeitraum von einem Jahr ab Versanddatum aus unserem Werk alle Teile, die sich bei ordentlicher und angemessener Verwendung als fehlerhaft aufgrund fehlerhafter Verarbeitung oder fehlerhaften Materials erwiesen haben, nach eigenem Ermessen kostenlos reparieren oder ersetzen. Alle derartigen defekten Teile müssen frachtfrei an unser Werk zurückgesandt werden, wobei das Unternehmen jedoch die Kosten für die Lieferung des/der reparierten Teils/Ersatzteile an den Käufer trägt.
(b) Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für Kosten, die dem Käufer entstehen, oder für Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, ob direkt oder als Folge eines solchen Mangels.
(c) Alle Waren oder Komponententeile, die vom Unternehmen geliefert, aber nicht von ihm hergestellt wurden, haben die gleiche Garantie wie die des Originalherstellers.

10. Rücksendungen und Fehlmengen
(a) Waren, die sich als ungeeignet erweisen, können zur Gutschrift oder zum Umtausch zurückgegeben werden, wenn sie innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Erhalt (oder nach einer längeren Frist, wenn das Unternehmen schriftlich zugestimmt hat) unter den folgenden Bedingungen an das Unternehmen zurückgesandt werden.
(b) Alle Artikel werden auf Kosten des Käufers zurückgesandt. Sie müssen unbenutzt und vollständig sein und die Verpackung muss sich in gutem Zustand befinden. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Gebühr für den Ersatz der Verpackung zu erheben, wenn diese verunstaltet oder beschädigt ist.
(c) Alle Rücksendungen müssen den Namen und die Adresse des Käufers, die Rechnungs- und/oder Lieferscheinnummer und die Kontonummer sowie den Grund für die Rücksendung der Waren enthalten.
(d) Das Unternehmen ist nicht für Arbeitskosten verantwortlich, die während des Einbaus oder der Entfernung fehlerhafter oder falsch gelieferter Waren entstehen.
(e) Das Unternehmen akzeptiert keine Rückgabe von Waren, die speziell bestellt oder korrekt hergestellt oder nach Ihren Spezifikationen geliefert wurden.
(f) Der Wert von Gutschriften oder Umtauschvergünstigungen, die das Unternehmen für zurückgegebene Waren gewährt, gilt für den tatsächlichen Kaufpreis, den der Käufer für diese Waren bezahlt hat und enthält keine Verpackungs- oder Frachtkosten, die bei der Lieferung der Originalwaren an den Kunden anfallen.

11. Gesundheit und Sicherheit
(a) Der Käufer stellt sicher, dass alle vom Unternehmen bereitgestellten Informationen zur Verwendung der Waren (einschließlich Installationsanweisungen und Informationen über die Bedingungen, die erforderlich sind, um eine sichere und gesundheitlich unbedenkliche Verwendung zu gewährleisten) seinen Mitarbeitern, Vertretern und Auftragnehmern zur Verfügung stehen und von ihnen angewendet werden.
(b) Wenn Waren durch das Unternehmen exportiert werden sollen, dann wird davon ausgegangen, dass sich der Käufer davon überzeugt hat, dass die Waren vollständig mit allen Sicherheitsvorschriften übereinstimmen, die in dem Land, in dem sie installiert und/oder verwendet werden sollen, auf die Waren anwendbar sind, und er hat das Unternehmen von den Folgen eines Verstoßes gegen diese Vorschriften schadlos zu halten.
(c) Die von der Firma gelieferten Waren dürfen nicht in einer Weise verwendet werden, die gegen die "Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften", oder andere einschlägige Vorschriften, die für den Betriebsbereich des Käufers gelten, verstoßen würden.
(d) Alle Instruktionsblätter, die mit den Waren des Unternehmens ausgegeben werden können, sind nur als Richtlinie zu verstehen (aufgrund von Abweichungen in der Spezifikation, die zwischen Maschinen desselben Modells auftreten können) und der Käufer sollte sicherstellen, dass die Person, die solche Güter installiert, dafür kompetent und qualifiziert ist und dass die Installation sich in jeder Hinsicht an die entsprechenden Bestimmungen und/oder empfohlenen Verhaltenskodizes hält.

12. Insolvenz
(a) Nach Benachrichtigung über ein Liquidations- oder Konkursverfahren oder über die Ernennung eines Konkursverwalters gegen den Käufer ist das Unternehmen berechtigt, jeden Vertrag ohne jegliche Entschädigung an den Käufer zu kündigen, jedoch unbeschadet der Rechte des Unternehmens, auf Zahlung von Artikeln zu klagen, die speziell für den Käufer hergestellt wurden oder werden, sowie von bereits gelieferten Waren oder Dienstleistungen, die bereits im Rahmen des Vertrags erbracht wurden.

13. Annullierungskosten
(a) Ein Vertrag oder eine Bestellung kann vom Käufer nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Unternehmens storniert werden und kann der Zahlung einer Stornierungsgebühr unterliegen, die mit dem Unternehmen auszuhandeln ist.

14. Urheberrecht
(a) Der Käufer verpflichtet sich, alle Urheberrechte, Designrechte und geistigen Rechte zu respektieren, die sich auf die vom Unternehmen gelieferten Waren, Zeichnungen, Anweisungen oder andere Gegenstände oder Materialien beziehen, und verpflichtet sich, diese Gegenstände nicht zu kopieren, zu vervielfältigen oder zu reproduzieren (oder dies Dritten zu gestatten), egal mit welchen Mitteln.

15. Englisches Recht
(a) Jeder Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem Käufer als Ergebnis eines Angebots oder einer anderen Ausschreibung entstehen kann, ist in jeder Hinsicht als ein in England geschlossener Vertrag und in Übereinstimmung mit dem englischen Recht erstellt und ausgearbeitet.
(b) Die Bestimmungen der Bedingungen und jeder Vertrag, der auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossen wird, ist in Übereinstimmung mit den Gesetzen Englands zu erstellen, und die Gerichte Englands haben die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich daraus ergeben.

© HiTec Systems Limited 2018